Rechtsprechung
VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- oeffentliche-auftraege.de
Anwendungsbereich des GWB: § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB bietet keinen Raum für eine Abwägung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Wartungs- und Instandsetzungsvertrag TV-Überwachungsanlagen für Flughäfen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 19.06.2001 - KartVerg 1/99
Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin
Auszug aus VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06
a) Bei den Vorschriften des LuftSiG, die zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestimmte Personen anordnen, die Tätigkeiten an Flughäfen ausüben, handelt es sich, soweit diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.3.2005,VII Verg 1010/04 für den Fall einer Sicherheitsüberprüfung nach § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz und KG, Beschl. v. 19.6.2001, Kart Verg 1/99).Vor dem Hintergrund dieses zwangsläufigen Risikos erscheint es nicht unverhältnismäßig, das einzusetzende Wartungspersonal einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG zu unterziehen (vgl. auch KG, Beschl. v. 19.6.2001, Kart Verg 1/99, das für den Fall von Speditionsleistungen im Rahmen des Umzugs des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin das Vorliegen der Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB bejaht hatte).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05
Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei …
Auszug aus VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06
Die Nichtanwendbarkeit des 4. Teils des GWB bedeutet auch keine generelle Rechtsschutzversagung zu Lasten der ASt, sondern gewährt ihr lediglich keinen Rechtsschutz vor den Nachprüfungsinstanzen des GWB (s. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 25.5.2005, 7 B 10356/05). - EuGH, 16.10.2003 - C-252/01
Kommission / Belgien
Auszug aus VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06
Die europäischen Richtlinien nehmen in den dort normierten Ausnahmefällen den Auftrag (ungeachtet seines Wertes) von einer Anwendung des (europäischen) Vergaberechts einschließlich der Rechtsmittelrichtlinie (89/665/EWG) aus (so auch EuGH, Urteil v. 18.10.2003, Rs. C-252/01 "Luftfotografie"). - OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02
Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?
Auszug aus VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06
Selbst wenn man bei der Anwendung des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB eine Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Bieterinteressen für erforderlich halten würde und dementsprechend verlangen würde, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren hätten (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.12.2004, Verg 101/04 unter Berufung auf eine ältere Entscheidung - Beschl. v. 30.4.2003, Verg 61/02 - , die allerdings die 3. Alternative des § 100 Abs. 2 lit.d) GWB betraf, welche unstreitig eine Abwägung erfordert), fiele diese Abwägung hier nicht zugunsten einer Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB aus. - OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - Verg 101/04
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!
Auszug aus VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06
Selbst wenn man bei der Anwendung des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Alt. GWB eine Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Bieterinteressen für erforderlich halten würde und dementsprechend verlangen würde, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren hätten (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.12.2004, Verg 101/04 unter Berufung auf eine ältere Entscheidung - Beschl. v. 30.4.2003, Verg 61/02 - , die allerdings die 3. Alternative des § 100 Abs. 2 lit.d) GWB betraf, welche unstreitig eine Abwägung erfordert), fiele diese Abwägung hier nicht zugunsten einer Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB aus.
- OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09
Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …
Weder der Wortlaut noch die Ratio der Norm begründen das Verständnis, der Gesetzgeber habe bei der Formulierung der 2. Alternative auf ein Abwägungselement verzichtet, so dass in Form des Erlasses innerstaatlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die bestimmte Sicherheitsmaßnahmen anordnen, eine Abwägung zugunsten der Sicherheitsinteressen des Staates bereits durch den Gesetzgeber erfolgt sei (so aber Vergabekammer Bund, Beschluss vom 03.02.2006 VK 1/06, Beschluss vom 12.12.2006, VK 1-136/06; 2. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 02.02.2006, VK 2-2/06). - OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen …
§ 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage). - VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig
Es kommt somit im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Auftraggeber die streitgegenständliche Vergabe in Kenntnis oder Unkenntnis der Anwendbarkeit des GWB durchgeführt hat oder ob sich der Auftraggeber sogar wie die Antragstellerin meint willentlich für die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB entschieden hat, da ihm ohnedies hinsichtlich der Anwendbarkeit der Bereichsausnahme kein ,,Ermessen" zusteht ( so auch VK Bund, B. v. 26.01.2006, VK 1, 01 / 06; B. v. 03.02.2006 VK 1 - 01 / 06 sowie B. v. 12.12.2006, VK 1 - 136 / 06).Nach einschlägiger Rechtsprechung (vgl. bspw. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.3.2005 VII- Verg 101/04, VK Bund, Beschluss v. 2.2.2006 VK 2-02/06 ; Beschluss v. 3.2.2006 VK 1-01/0 VK Bund, Beschluss v. 12.12.2006 VK 1-136/06) sind Beispiele für solche Sicherheitsmaßnahmen insbesondere die Sicherheitsüberprüfung einzusetzenden Personals nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
- OLG Düsseldorf, 16.12.2009 - Verg 32/09
Begriff des Nachunternehmers i.S. des Vergaberechts; Anforderungen an die Annahme …
Weder der Wortlaut noch die Ratio der Norm begründen das Verständnis, der Gesetzgeber habe bei der Formulierung der 2. Alternative auf ein Abwägungselement verzichtet, so dass in Form des Erlasses innerstaatlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die bestimmte Sicherheitsmaßnahmen anordnen, eine Abwägung zugunsten der Sicherheitsinteressen des Staates bereits durch den Gesetzgeber erfolgt sei (so aber 1. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 03.02.2006, VK 1/06; Beschluss vom 12.12.2006, VK 1-136/06; 2. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 02.02.2006, VK 2-2/06). - VK Bund, 30.05.2008 - VK 1-48/08
Vergabe einer Baumaßnahme
a) Bei der Regelung des § 7 LuftSiG, die zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestimmte Personen anordnet, handelt es sich, soweit die Vorschrift im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen soll, um eine Vorschrift im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB (vgl. VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006, VK1- 136/06;… Immenga/Mestmäcker-Dreher, GWB, 4. Aufl., § 100 Rn. 32).Dementsprechend kommt es bei § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Var. GWB nur noch darauf an, ob die Voraussetzungen der innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorliegen (zu dieser Prüfung siehe oben b); vgl. zum Ganzen VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006, VK1-136/06).
- VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09
Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für …
Weder dem Wortlaut noch der Ratio der zweiten Tatbestandsvariante lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber auf ein Abwägungselement verzichtet hat und eine Abwägung nur bei der dritten und vierten Tatbestandsvariante als notwendig erachtet (so aber etwa VK Bund, Beschluss v. 30.03.2008, VK 1-48/08; VK Bund, Beschluss v. 12.12.2006, VK 1-136/06).